Lann Hornscheidt verortet die Möglichkeit diskriminierenden Sprechens in einem Dispositiv transdependenter Machtverhältnisse, das strukturelle Diskriminierung hervorbringt. Diskriminierung ist entsprechend nicht nur ein Akt persönlicher Intentionen und Verletzbarkeiten, sondern vor allem konstituierendes Merkmal sozialer Strukturen. Hornscheidts Theorie geht auch insofern über andere Theorien hinaus, als sie auch Entsprachlichung als konstituierendes Moment der Diskriminierung systematisch integriert.
Sprache ist ein fait social, der durch Gebrauch hergestellt und reproduziert wird. Auch wenn bestimmte sprachliche Formen als Sprachsystem quasi naturalisiert und als dem Sprachgebrauch vorgängig gedacht und kodifiziert werden (insbesondere die Grammatik, aber auch andere Bereiche des "Sprachsystems"), handelt es sich doch lediglich um ein in einer Gesellschaft gültiges und durch hegemoniale Diskurse als verbindlich bestimmtes Sprach(regel)wissen. Sprachliche Formen haben für Hornscheidt den Charakter normierender Äußerungsformationen, die ihre Wirkungen dadurch entfalten, dass ihre korrekte Realisierung als Bedingung für gelingende Kommunikation gilt. Diese sprachlichen Formen transportieren auch Vorstellungen darüber, welche Arten der Subjektivierung überhaupt möglich sind. Sie sind damit auch eine Bedingung für Diskriminierung. (Vgl. Hornscheidt 2013: 28f)
Ein Beispiel: Wer Deutsch korrekt sprechen will, muss mit morphologischen und lexikalischen Mitteln das Genus markieren. Bei der Benennung von Personen führt dies dazu, dass diese in eine binäre Geschlechterordnung eingepasst werden.
Weiter teilt Hornscheid die Auffassung Austins, dass eine Trennung in deskriptive und performative Akte nicht möglich ist. Jede sprachliche Äußerung hat performative Dimensionen, auch wenn sie an der sprachlichen Oberfläche deskriptiv daherkommt.
Statt wie in der Linguistik meist üblich von "Personenreferenz" zu sprechen, favorisiert Hornscheidt den Begriff der personalen Appelation. Er betont einerseits den Prozesscharakter, andererseits geht er auch über die traditionelle Bedeutung von "Referenz" hinaus, die aus Sicht Hornscheidts "die Auffassung einer objekthaften Vorgängigkeit der Welt vor der sprachlichen Benennung [tradiert und reproduziert]." (Hornscheidt 2006: 52) Personale Appelation ist vielmehr ein Akt der Zuschreibung und Kategorisierung. Das Subjekt ist nicht bloß Ausgangspunkt und Ziel sprachlicher Handlungen, sondern "immer auch eine diskursive Position, die als solche schon vor dem konkretisierten Subjekt 'da' war" (Hornscheidt 2006: 66).
In Verbindung mit der Auffassung, dass Sprechen immer auch performativ ist, bedeutet dies, dass Subjektivierung nicht nur durch explizite Referenzfixierungen, Benennungsfestlegungen und okkasionelle Referenzregelungen (Wimmer 1979) erfolgen, sondern durch jeden Sprachgebrauch erfolgen (Hornscheidt 2006: 71). Unter dem Terminus "personale Appelation" versteht Hornscheidt daher auch Sprachhandlungen, "die nicht direkt an Personen gerichtet sind oder Personen benennen, sondern über die auch indirekt personenbezogene Konzeptualisierungen aufgerufen werden." (Hornscheidt 2013: 30)
Beispiel: in der Metaphorisierung "der Vergleich hinkt" wird eine Form von Behinderung mit einer negativen Wertung verbunden (denn der Vergleich wird als defizient beschrieben); die Metapher transportiert daher eine Pejorisierung, die auf Menschen mit Behinderung zurückwirkt.
Es dürfte klar sein, dass Hornscheidt die Idee verwirft, "dass Personen oder Personengruppen Eigenschaften diskursiv vorgängig 'haben', auf Grund derer sie in einem weiteren Schritt [...] sprachlich diskriminiert werden." (Hornscheidt 2013: 31) Der postsouveräne Subjektbegriff impliziert auch, dass Diskriminierung nicht als ausschließlich individuelle Handlung aufgefasst werden kann, zu der die Intention, ein anderes Subjekt oder eine Gruppe negativ zu bewerten, hinzutreten muss. Vielmehr sind die soziale Kontextualisierung und die situative Einbettung der Sprachhandlungen zentrale Konstituenten von Diskriminierungshandlungen. Der soziale Kontext besteht in den strukturellen Machtpositionen der an einer Kommunikation Beteiligten. Macht wird vor allem als die Möglichkeit, Normalitätsvorstellungen zu generieren, aufgefasst und korreliert mit der Verteilung von Ressourcen, seien es symbolische oder materielle.
Diskursive Diskriminierungen sind demnach durch ein Dispositiv gerahmt, das die Möglichkeitsbedingungen für diese Formen diskursiver Diskriminierungen bereitstellt. Entsprechend skeptisch äußert sich Hornscheidt über Äußerungsvorbote oder Quotenregelungen: "Strukturelle dispositive transdependente Machtverhältnisse konstituieren Wahrnehmungen, bilden die Basis für die Verhandlung von Benachteiligungen und Bevorteiligungen, sind dynamisch in ihrer Realisierung und so grundlegend für hegemoniale Selbstverständnisse und Selbstvergewisserungen, dass sie nicht 'schlicht' und 'einfach' verändert, ausgelassen, umbenannt, beseitigt werden können." (Hornscheidt 2013: 48)
Für Hornscheidt sind Eigenschaften "sprachlich geschaffene Zu_Schreibungen zu Personen und Personengruppen", die dann diskriminierende Effekte haben können, "wenn über sie Generalisierungen, Universalisierungen, Bewertungen hergestellt werden, die als genau vorgängig und kollektiv begründbar (über Bevölkerungsgruppen, Genderzuschreibungen, Rassifizierungen, Bildungshintergrundzuschreibungen und vielem mehr) realisiert werden." (Hornscheidt 2013: 31)
Personale Appellationen und andere konventionalisierte Sprachpraktiken realisieren solche Generalisierungen und transportieren Normalitätsvorstellungen; sie tragen und reproduzieren aus der Perspektive von Hornscheidt damit strukturelle Diskriminierung.
Mit "Entnennung" ("EntNennung") bezeichnet Hornscheidt die Praxis, das Verfügen über die Hervorbringung und Anwendung privilegierter Normen nicht explizit zu machen. Dadurch würden die Normen generalisiert, ohne dass die Normautoritäten diese begründent müssten und als solche sichtbar würden.
Mit "Enterwähnung" ("Ent_Erwähnung") bezeichnet Hornscheidt das sprachliche Auslassen von deprivilegierten Personengruppen und sieht darin eine aktive, potentiell diskriminierende Handlung" (Hornscheidt 2013: 33).
Beides fasst Hornscheidt unter dem Begriff der Wegnennung ("Weg_Nennung") zusammen, die sie als "machtvolle sprachliche Handlungen zur Schaffung von Normalisierungen bzw. Normalitätsvorstellungen" markiert.
Weg_Nennungen, das will die Schreibweise verdeutlichen, sind auch Nennungen, aktive Sprachhandlungen. "Mit diesem neuen Konzept gibt es keine neutrale oder unschuldige Position in Bezug auf die potentielle rassistische WirkMächtigkeit sprachlicher Handlungen" (Hornscheidt 2013: 33). Man kann Hornscheidt so lesen, dass explizite Benennungspraktiken ("BeNennungen") immerhin transdependente Machtverhältnisse sichtbar machen und einen analytischen Zugriff ermöglichen.
Hornscheidt verwendet den dynamischen Unterstrich: "Durch diese Form des Unterstrichs, der durch die personale Appellationsform wandert, wird Zweigeschlechtlichkeit als Norm infrage gestellt und gleichzeitig kein festverorteter oder klar lokalisierbarer Bruch schriftsprachlich umgesetzt. Unterstriche in anderen Wörtern als personalen Appellationsformen signalisieren mögliche Brüche und Leerstellen in Vorstellungen zu Konzepten." (Hornscheidt 2012: 28f)
- Hornscheidt, Lann (2006): Die sprachliche Benennung von Personen aus konstruktivistischer Sicht. Genderspezifizierung und ihre diskursive Verhandlung im heutigen Schwedisch. Berlin / New York: de Gruyter. (Linguistik - Impulse und Tendenzen 15)
- Nduka-Agwu, Adibeli / Antje Lann Hornscheidt (2010): Rassismus auf gut Deutsch: Ein kritisches Nachschlagewerk zu rassistischen Sprachhandlungen. Frankfurt a. M.: Brandes und Apsel.
- Hornscheidt, Antje Lann (Hrsg.) (2011): Schimpfwörter - Beschimpfungen - Pejorisierungen. Wie in Sprache Macht und Identitäten verhandelt werden. Mit Beiträgen von Antje Lann Hornscheidt, Hanna Acke, Gisa Marehn, Ines Jana, Jana Eder. Mit CD-ROM. Frankfurt a. M.: Brandes und Apsel.
- Hornscheidt, Lann (2013): Der Hate Speech-Diskurs als Hate Speech: Pejorisierung als konstruktivistisches Modell zur Analyse diskriminierender Sprach_handlungen. In: Meibauer, Jörg (Hrsg.): Hate Speech/Hassrede. Interdisziplinäre Beiträge des gleichnamigen Workshops, Mainz 2009. Linguistische Untersuchungen. Gießener elektronische Bibliothek. 29-58. Online: http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2013/9251/pdf/HassredeMeibauer_2013.pdf
- Hornscheidt, Lann (2014): entkomplexisierung von diskriminierungsstrukturen durch intersektionalität. Online: http://portal-intersektionalitaet.de/theoriebildung/schluesseltexte/hornscheidt/